Ausgangssituation:
Die steirische Salza zählt zu den schönsten Wildflüssen der Ostalpen. Seine Ursprünglichkeit und Naturbelassenheit konnte weitgehendst bewahrt und erhalten werden. Fast der gesamte Flussverlauf von ca. 90 km ist ohne nennenswerte Eingriffe durch Menschen so erhalten, wie er auch vor Jahrhunderten war, ein ungeahntes Juwel für unsere Region, dem Salzatal.
Wertvolle Ressourcen, aus der Zeit unserer Großväter, sind - Gott sei Dank - noch so vorhanden, wie sie einst waren.
Bis 1956 wurde auf der Salza die Flößerei betrieben. Das Holz wurde so zu den Verarbeitungsstätten transportiert.
Ebenso hatte die Fischerei immer einen besonderen Stellenwert.
In der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts wurde die Salza erstmals mit Faltbooten befahren - damals ein gewagtes Unternehmen. Später entwickelte sich daraus der sehr beliebte Kajaksport. Viele Internationale Wettbewerbe fanden auf der Salza statt.
Die Salza wurde ein Magnet für viele Wildwassersportler - das Salzatal ein beliebtes Ferienziel.
Im Jahre 1980 hielt der Raftingsport Einzug in das Salzatal. Damals war es ein einziges Unternehmen, das bis 1988 Raftingtouren durchführte. Ab 1988 kamen ständig neue Anbieter dazu.
Plötzlich waren es 10 Raftingunternehmer, die auf der Salza Fahrten anboten.
Und neue, zusätzliche Anbieter standen bereits weiter in den Startlöchern.
Der Ruf nach Einschränkungen und Regelungen wurde immer lauter um den heimischen Betrieben einen geregelten Betrieb zu sichern. In Zusammenarbeit mit sämtlichen zuständigen Behörden, den Gemeinden, dem Naturschutz, der Fischerei, den Raftingbetrieben usw. wurde die Grundlage für die Schifffahrtsverordnung, die 1992 im steirischen Landtag beschlossen wurde, erarbeitet.
Eine zeitliche Regelung wurde geschaffen. Die Anzahl der konzessionierten Raftingboote auf 46 beschränkt. Ein neues Unternehmen kann also nur begonnen werden wenn ein anderes Unternehmen seine Konzession zurücklegt und dadurch Boote frei werden.
In dieser Zeit wurde gleichzeitig vom Land Steiermark eine aufwendige Studie in Auftrag gegeben. Diese Studie sollte den Raftingsport auf steirischen Flüssen durchleuchten und auf Umweltverträglichkeit, sowie die Auswirkungen auf die Flussökologie prüfen.
Diese Studie verlief durchaus positiv für den Raftingsport.
Als Raftingboote wurden in der Schifffahrtsverordnung von 1992, Schlauchboote mit einer Zulassung ab 4 Pers. definiert. Aufblasbare Kanus für 2 Pers. und 3 Pers. wurden damals bewusst in dieser Verordnung ausgenommen um dem Individualsportler die Chance zu geben den Fluss zu befahren.
Dies sollte sich jedoch später als großer Fehler herausstellen.
Vor einigen Jahren begannen ausländische Reiseveranstalter auf der Salza Raftingtouren durchzuführen. Es wurde ihnen klargemacht, dass dies auf Grund der bestehenden Schifffahrtsverordnung nicht erlaubt sei. Dies wurde auch zur Kenntnis genommen.
Fast über Nacht kamen dieselben Reiseveranstalter mit einer Vielzahl von 2er und 3er Kanus und führen damit nun ihre gewerblichen Touren auf der Salza durch. Viele davon sicherlich mit 20 –30 Booten und mehr.
Weder eine zeitliche Einschränkung, - noch eine Einschränkung der Bootanzahl hindert diese Unternehmen an der Durchführung ihrer Fahrten.
Von Jahr zu Jahr kommen neue Reiseveranstalter dazu, die ebenfalls die Salza für ihre geschäftlichen Zwecke nützen. Die Situation ist so unüberschaubar geworden, dass es meist unmöglich ist viele dieser Veranstalter überhaupt zuzuordnen.
Oft herrscht volles Chaos an den Einstiegsstellen.
Heimische Unternehmen hingegen, die sämtliche behördlichen Auflagen zu erfüllen haben und im Besitz einer gültigen Konzession sein müssen, haben oft Mühe an die Einstiegsstellen heranzukommen, für die relativ hohe Entgelte entrichtet werden müssen.
Jenes Lenkungsinstrument, das 1992 durch die Landesverordnung installiert wurde, wurde durch diese Entwicklung somit eigentlich fast wirkungslos.
Eine Übernutzung der Salza - eine Folgeerscheinung.
Eine Verordnung die weitgehend auch zum Schutz der heimischen Betriebe gedacht war ist heute damit fast wirkungslos.
Was soll durch die Realisierung des Leitprojektes erreicht werden?
Die Salza muss als attraktiver Anziehungspunkt für alle Wassersportler und Gäste unserer Region erhalten bleiben.
Es soll wieder eine Kontrolle möglich sein über alle zusätzlichen gewerblichen Fahrten auf der Salza außerhalb des bereits geregelten Raftbetriebs.
Es muss möglich sein die Anzahl der Reiseveranstalter, ihrer Teilnehmer und die von Ihnen eingesetzte Bootsanzahl zu kontrollieren. Ebenso müssen die zeitlichen Regelungen genau eingehalten werden.
Durch die kontrollierte Bewirtschaftung der Salza soll eine größtmögliche und möglichst langfristige Wertschöpfung für unsere Region erreicht werden.