Regeln für die Benützung der Ein- und Ausstiegstellen der I.G. Rafting- u. Wildwassersport im Salzatal:

Um künftig einen reibungslosen Ablauf des Raftingsports zu gewährleisten ist es notwendig gewisse vereinbarte Regeln einzuhalten.  Ein Nichteinhalten führt zum befristeten oder gänzlichen Verlust der Erlaubnis für die Benützung der Einstiegsstellen.

 

Punkt 1: Zeitliche Beschränkung laut Flussverordnung der Steiermärkischen Landesregierung.
Die Ein- und Ausstiegsstellen dürfen im Zeitraum zwischen 25. April bis 15. Oktober in der Zeit von 9.30 Uhr bis 17.30 benützt werden. Diese Zeiten sind nach Möglichkeit einhalten.

 

Punkt 2: Ein- und Ausstiegsstellen
Damit es an den Ein- u. Ausstiegsstellen zu keinen gegenseitigen  Behinderungen kommt,  ist es notwendig den besonderen Anordnungen der I.G.  Folge zu leisten, falls solche gemacht werden.

Die Autos mit Anhänger möglichst rasch nach dem Entladen der Boote von den Ein- und Ausstiegsstellen wegzufahren.  Die Autos der Gäste sind außerhalb der Ein- u. Ausstiegsstellen zu parken.

Ausstiegsstelle Saggraben: Für das Beladen der zurückgekommenen Boote, müssen die Autos am oberen Parkplatz an der Bundesstraße geparkt werden.

 

Punkt 3Benützung der Sprungstelle bei Wasserlochbrücke
Auf der von der I.G. errichteten Sprungstelle bei Wasserlochbrücke haben die Raftingfirmen Vorrang. Für deren Benützung wird von der I.G. keinerlei Haftung übernommen.

 

Punkt 4: Verhalten am Fluss
Um nicht den Eindruck der Vermassung entstehen zu lassen, ersuchen wir zu dafür zu sorgen und zu versuchen, Abstand voneinander zu halten.

 

Punkt 5: Kontrolle von nicht berechtigten Firmen
Wenn festgestellt wird, dass nicht berechtigte Firmen ebenfalls die Ein- u. Ausstiege benützen, so sind diese Firmen zu informieren. Weiters aber auch der I.G. mitzuteilen.

 

Punkt 6: Sollte von der I. G. beschlossen werden, dass alle von den Firmen verwendeten Zweimann- und Dreimann boote mit einer Kontrollplakette gekennzeichnet werden müssen, so ist dies unverzüglich durchzuführen.

 

Punkt 7: Es wird akzeptiert, dass von der I.G. weitere Punkte, die einer guten Abwicklung des Wildwassersports auf der Salza dienen in den Regelkartalog  aufgenommen werden.